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Hier noch etwas zu der rechtlichen Sachlage der Links auf unserer Seite:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 -



Wer noch keine 18 Jahre alt ist, darf sich aufgrund des Jugendschutzgesetzes nach 24 Uhr nicht in der KASBA aufhalten, es sei denn, er/sie ist 16, im Besitz eines mitgeführten Personalausweises (Kinderausweise lehnen wir grundsätzlich ab), in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson und einer schriftlichen Erlaubnis seiner Erziehungsberechtigten.
Eine solche Erlaubnis könnt ihr
HIER herunterladen oder auch im KASBA am Eintritt bekommen.
Um euch und uns Enttäuschungen und lange Diskussionen zu ersparen, bitten wir euch, die rechtliche Lage ernst zu nehmen und die sogenannten „Wildcards“ von euren Eltern ausfüllen zu lassen.